Artenschutz


Was ist Artenschutz – kurz erklärt

Artenschutz bezeichnet den gezielten Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben. Im Mittelpunkt steht dabei nicht ein einzelnes Tier – sondern der Erhalt ganzer Arten und ihrer Bestände in freier Wildbahn.

Viele Arten sind heute bedroht: durch den illegalen Handel mit Wildtieren, durch die Zerstörung ihres Lebensraums und durch den [Klimawandel]. Das bekannteste internationale Instrument gegen den Artenhandel ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen – kurz CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen). Es wurde 1973 unterzeichnet und trat 1975 in Kraft; heute sind 185 Staaten dem Abkommen beigetreten. Rund 6.610 Tierarten und 34.310 Pflanzenarten stehen unter seinem Schutz (Bundesamt für Naturschutz, 2025; Pro Wildlife, 2026).

Artenschutz ist näher am Alltag als er klingt: Elfenbein-Souvenirs aus dem Urlaub, exotische Heimtiere oder bestimmte Holz- und Wildkräuterprodukte – viele Kaufentscheidungen berühren den internationalen Artenhandel direkt. Weltweit wird der illegale Wildtierhandel auf mehrere Milliarden Euro jährlich geschätzt.


Tiefer eingetaucht

CITES arbeitet mit einem Dreistufensystem: Anhang I umfasst Arten, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind – für sie gilt ein weitgehendes Handelsverbot. Anhang II listet Arten, deren Handel kontrolliert werden muss, um Überlastung zu verhindern. Anhang III enthält Arten, die auf nationaler Ebene Schutz genießen. In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zuständige CITES-Vollzugsbehörde; innerhalb der EU gilt einheitlich die Verordnung (EG) Nr. 338/97 (BfN; Bundesumweltministerium).

Eine wichtige Einschränkung: CITES reguliert den Handel – nicht die Habitatzerstörung. Lebensraumverlust durch Entwaldung, [Klimawandel] und industrielle Landwirtschaft ist heute eine mindestens ebenso große Bedrohung für den Artenrückgang wie der illegale Handel. Wissenschaftler*innen warnen, dass bis zu einer Million Arten in den kommenden Jahrzehnten vom Aussterben bedroht sind (IPBES (Weltbiodiversitätsrat – das UN-Gremium für [Biodiversität] und Ökosystemdienstleistungen), 2019). Ob handelsbeschränkende Instrumente allein ausreichen, oder ob ein umfassenderer rechtlicher Schutz von Ökosystemen – etwa durch das Kunming-Montreal-Rahmenwerk von 2022 – notwendig ist, bleibt eine der zentralen offenen Fragen der internationalen Naturschutzpolitik.


Verwandte Begriffe

  • Biodiversität
  • Habitatverlust
  • IUCN-Rote Liste
  • Wildtierhandel
  • Naturschutz

Quellen